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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Munich Sharks

Stand Juni 2019

1. UNTERRICHT

1.1. Die Schule unterrichtet in verschiedenen Kampfsportarten und Kampfkünsten und bietet weiterhin Personal Training und Functional Fitness an.

1.2. Während des Trainings ist auf Anweisung des Trainers das Tragen entsprechender Schutzausrüstung für den Schüler Pflicht.

1.3. Der Schüler wird seinen Fähigkeiten entsprechend durch den Leiter der Schule oder von ihm autorisierten Vertretern/Trainern in den verschiedenen Kampfsportarten und Kampfkünsten ausgebildet, bzw. nimmt am Functional Fitness teil.

1.4. Der Leiter der Schule kann den Schüler aus wichtigen Gründen – beispielshalber, als nicht vollständige Aufzählung, der Teilnahme an strafbaren Handlungen, unsportlichem Verhalten, Nichtbeachten von Weisungen – von der weiteren Teilnahme am Unterricht fristlos ausschließen.

1.5. Den Trainingsort, Zeitpunkt und Häufigkeit des Unterrichts bestimmt der Leiter der Schule oder der von ihm autorisierte Trainer. Kurzfristig erforderliche Änderungen werden rechtzeitig, spätestens im vorangehenden Unterricht angekündigt.

1.6. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Schülers ist davon nicht abzuleiten.

1.7. Eine Nichtteilnahme am Unterricht durch den Schüler berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Unterrichtsgebühr, sofern die Gründe dafür in der Person des Schülers liegen.

1.8. Wird es dem Trainer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Schüler keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzunterricht.

1.9. Für den Ausfall des Unterrichts oder für veränderte Trainingszeiten an gesetzlichen Schulferien- oder Feiertagen (Land Bayern), wegen Veranstaltungen des Eigentümers in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Fortbildung des Leiters der Schule oder seiner autorisierten Trainer besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Gebührenerstattung. Dasselbe gilt für den Ausfall des Unterrichts durch Urlaub, Krankheit o.ä. des Schülers.

2. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

2.1. Der Vertrag hat vom Vertragsbeginn eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12), bzw. 24, Monaten. Vertragsbeginn ist das Unterschriftsdatum.

2.2. Er ist für alle Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Vertragsjahresende kündbar.

2.3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist das Eingangsdatum bei der Schule. Die entsprechend aktuell gültige Postadresse findet sich auf der Internetseite https://munichsharks.de/impressum/.

2.4. Bei Erkrankungen des Schülers, die ihn an der Weiterbildung in der Schule dauerhaft hindern, steht dem Schüler nach Nachweis durch ein ärztliches Attest ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem der Nachweis für die außerordentliche Kündigung zugeht.

2.5. Wird der Schüler durch Schwangerschaft, Einberufung zu verpflichtenden Staatsdiensten oder Umzug (Unzumutbarkeit ab einer Vergrößerung der Entfernung zur Unterrichtsstätte von über 50 km gegenüber dem bisherigen Wohnort) an der Unterrichtsteilnahme gehindert und weist dies durch Beibringung eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises nach, kann der Unterrichtsvertrag mit Wirkung zum Ende des Monats gekündigt werden in dem der Nachweis erbracht wurde.

3. BEITRÄGE

3.1. Der Schüler zahlt bei Abschluss des Vertrages die einmalige Aufnahmegebühr und die monatlichen Unterrichtsbeiträge.

3.2. Der Unterrichtsbeitrag wird zum spätestens 5. eines Monats im Voraus per Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Konto des Schülers zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Deckung vorweisen, hat der Schüler die Gebühren für eine dadurch eventuell erfolgte Rücklastschrift zu tragen.

3.3. Beitragsanpassungen wegen Veränderungen des Status (z.B. Volljährigkeit, oder Entfallen des Schüler- bzw. Studentennachlasses wegen Aufnahme einer Berufstätigkeit, oder dem Wegfall des Nachlass von Beamten aus Vollstreckungsbehörden wegen Versetzung in andere Behörden oder dem Wegfall des Beamtenstatus) werden automatisch vorgenommen. Ein Neuantrag ist nicht erforderlich! Veränderungen des Status müssen dem Leiter der Schule umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) schriftlich mitgeteilt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich durch diese Statusänderung nicht.

3.4. Beitragsänderungen sind jederzeit möglich, müssen aber mindestens einen Monat vorher per Aushang in der Schule bekannt gegeben werden.

3.5. Sollte der Schüler mit den Beiträgen mind. 2 Monate in Rückstand geraten, so ist die Schule als Unterrichtsvertragspartner berechtigt, ihre Leistungen bis zum Ausgleich einzustellen und das restliche Vertragsjahr in einer Einmalsumme in Rechnung zu stellen.

3.6. Muss der Schüler infolge des Beitragsrückstandes angemahnt werden, werden ihm pro Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich evtl. angefallener Bankgebühren berechnet.

3.7. Ein Wohnortwechsel, sowie die Änderung der Bankverbindung, muss umgehend, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen (14 Tage) mitgeteilt werden. Kosten die durch eine nicht rechtzeitige Information entstehen, sind durch den Schüler zu tragen.

4. HAFTUNG

4.1. Der Schüler nimmt am Training und an angebotenen Lehrgängen, Kursen, Wettkämpfen, Seminaren auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Es ist ihm bewusst, dass er an einem Kampfkunsttraining teilnimmt, und dass, trotz der gebotenen Vorsicht, das Risiko einer Verletzung nicht vollständig auszuschließen ist! Weder der Leiter der Schule, noch der autorisierte  Trainer, haftet für Verletzungen und deren Folgen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht entstanden sind.

4.2. Der Schüler weiß, dass gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt von den Mittrainierenden erwartet wird, dass angemessen, kontrolliert und umsichtig geübt werden soll, dass Anweisungen der Trainingsleitung zu befolgen sind, und dass er die Belastung selbst dosieren kann und muss.

4.3. Der Schüler, oder dessen Erziehungsberechtigte, ist für seinen Gesundheitszustand verantwortlich und verpflichtet sich, den Leiter der Schule umgehend schriftlich zu informieren, falls gesundheitliche Probleme (Allergien, Epilepsie, etc.) auftreten, die das Leistungsvermögen oder die Sporttauglichkeit beinträchtigen oder auch die anderen Schüler gefährden könnten.

4.4. Um eine entsprechende Zusatzversicherung bemüht sich der Schüler selbst. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird angeraten.

4.5. Für den Verlust von Wertgegenständen kann keine Haftung übernommen werden.

4.6. Für mutwillige Sach- und/oder Personenschäden haftet der Schüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigte, in vollem Umfang.

4.7. Eine Mithaftung der Schule, oder des Inhabers der Schule, durch einen durch Missbrauch des angeeigneten Wissens entstanden Schaden an Sachen, Leib oder Leben, durch den Schüler, ist ausgeschlossen.

5. BRING- UND ABHOLPFLICHT BEI MINDERJÄHRIGEN

Bei minderjährigen Mitgliedern, insbesondere Kleinkindern, verpflichten sich die Eltern ihr Kind rechtzeitig zum Training zu bringen und nach Trainingsende wieder abzuholen. Im Verhinderungsfall ist für eine hinreichende Absicherung für die Bring- und Abholpflicht zu sorgen. Die Schule wird von jeglichen Ansprüchen der Bring- und Abholpflicht freigestellt.

6. SORGFALTSPFLICHT / GEHEIMHALTUNG

6.1. Keinesfalls darf der Schüler das im Rahmen der Ausbildung erlangte Wissen an Nichtberechtigte, insbesondere an Nichtmitglieder der Schule weiterleiten.

6.2. Der Schüler verpflichtet sich, das Gelernte nur in einer Notwehrsituation im Rahmen Notwehrrechts gem. § 32 ff. StGB anzuwenden. Bei nachgewiesenem Missbrauch wird der Unterrichtsvertrag fristlos gekündigt.

7. FOTO-/VIDEOAUFNAHMEN

Der Schüler erklärt sich damit einverstanden, fotografiert und gefilmt zu werden und dass diese Aufnahmen veröffentlicht werden. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Schüler widerrufen werden. Siehe hierzu auch die Datenschutzhinweise unter https://munichsharks.de/datenschutz/.

8. ÄNDERUNGEN DER AGB

8.1. Die Schule ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt.

8.2. Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.

8.3. Eine Änderung der AGB wird rechtzeitig mitgeteilt. Die jeweils aktuellste Fassung kann ständig unter www.munichsharks.de/agb eingesehen werden.

8.4. Der Schüler hat die Möglichkeit der Änderung der AGB durch Kündigung zu widersprechen. Sollte der Schüler vier (4) Wochen nach Inkrafttreten der neuen AGB nicht schriftlich widersprochen haben, so gelten die neuen AGB als angenommen.

9. RECHTSUNGÜLTIGKEIT / GERICHTSSTAND

9.1. Die Hausordnung ist fester Bestandteil der AGB und kann im Treppenhaus des Gebäudes eingesehen werden.

9.2. Sollten oben getroffene Vereinbarungen teilweise oder gänzlich unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so sollen dennoch sämtliche übrigen Vereinbarungen rechtswirksam bleiben. Die Parteien sind gehalten, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.

9.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.4. Gerichtsstand ist München.

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